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  • AutorenbildMario Hagen

Energieausweis

Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist beim Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis in den allermeisten Fällen erforderlich. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus § 16 der Energieeinsparverordnung.


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.


Für alle Neubauten ist ein Bedarfsausweis zu erstellen.

Ein Bedarfsausweis für Bestandsimmobilien kann man grundsätzlich dann anfordern wenn die Immobilie weniger als 5 Wohneinheiten aufweist, das Baujahr vor 1978 war und keine Sanierung nach WSV durchgeführt wurde.


Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel dann erforderlich wenn die Immobilie 5 oder mehr Wohneinheiten hat, weniger als 5 Wohneinheiten aufweist, aber nach 1977 gebaut wurde oder vor 1978 gebaut aber nach WSV saniert wurde.


Einen Energieausweis können Sie u.a. hier beantragen: 👇




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